Die Beweissicherung
Unter einer Beweissicherung oder Bauzustandsfestellung wird im Bauwesen in der Regel die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Die Beweissicherung dient dabei u.a. zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen neu entstandenen Schäden. Es wird also der Zustand eines Bauwerks in Wort und Bild aufgenommen und archiviert.
Ein Beweissicherungsgutachten gliedert sich in drei Bereiche:
- Dokumentation des Bestandes vor Beginn der Bauarbeiten
- Laufende Beobachtungen und Messungen während der Bauzeit
- (Abschließende) Begehung nach Beendigung der Bauarbeiten
Die Zustandserfassung ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich:
- Beim normalen Beweisverfahren werden ausschließlich Schäden aufgenommen. Bei späteren Schadenmeldungen wird dann im Regelfall mit dem Umkehrschluss "Wo keine Aufnahmen existieren – waren auch keine Schäden"argumentiert. In der Protokollierung erfolgt der Hinweis: Ansonsten keine Auffälligkeiten, Schäden oder Risse im visuell einsehbaren Bereich.
- Beim erweiterten Verfahren wird der Zustand des betreffenden Gebäudes - unabhängig von eventuellen Vorschäden – aufgenommen. Das heißt, dass der Zustand eines Wohn- oder Geschäftshauses auch dann mit Bildern und Texten dokumentiert wird, wenn dort kein einziger Riss feststellbar ist. Damit kann eindeutig bewiesen werden, dass ein Schaden vor Beginn der Bauarbeiten noch nicht vorhanden war.
Um etwaigen Auseinandersetzungen während und nach einer Baumaßnahme empfehlen wir in jedem Fall die detaillierte Komplettaufnahme mit dem "erweiterten Verfahren". Mit dieser Methode können berechtigte Ansprüche anerkannt und ungerechtfertigte Forderungen eindeutig zurück gewiesen werden.

Das Thema Beweissicherung wird ansonsten in der Regelwerken oder im Gesetz äußerst dürftig behandelt. Als formelle Grundlage wird vielfach auf die DIN 4123 aus 2000-09: "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" verwiesen. Hier steht eine Anmerkung zum Abschnitt 6.3:
"Es wird empfohlen, im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Bauarbeiten unter Mitwirkung aller Beteiligten den Zustand der bestehenden Gebäude festzustellen ..."
Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich unter "Vertiefung" folgender Kurztext:
"Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist."
Vorschlag des Sachverständigenbüros Schütte, Kirchner und Partner hierzu:
Es wird empfohlen, für all die Fälle, in denen durch eine geplante Baumaßnahme Schäden zu erwarten sind, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ein so genanntes
Beweissicherungsverfahren - Bauzustandsfeststellung
durchzuführen, an dem alle evtl. Betroffenen beteiligt sind.
Die Bauzustandsfeststellung umfasst hierbei u.a. die Dokumentation aller vor Beginn der Vertiefung vorhandenen Bauschäden am Nachbargrundstück. Das Anbringen von Rissmonitoren oder Gipsmarken ermöglicht die Beobachtung der Veränderung von bereits vorhandenen Rissen in bestehenden Gebäuden. Höhenbolzen ermöglichen die Beobachtung von Setzungen und Verschiebungen.

Die obigen sehr allgemein gehaltenen Empfehlungen lassen leider einen viel zu großen Freiraum für die praktische Durchführung der Zustandsdokumentation. Im geltenden Vorschriftenwerk gibt es weder Durchführungsrichtlinien noch Hinweise auf den Umfang der Dokumentation. Auch an die Qualifikation des Gutachters werden keinerlei Anforderungen gestellt.
Der Auftraggeber sollte als Mindestqualifikation ein abgeschlossenes Studium in den Fachbereichen Bauingenieurwesen oder Architektur und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung fordern. [©mk]
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