Die Honorarsätze
Tabellarische Übersicht (ohne schriftliche Ausarbeitung)
[Zum downloaden, bitte auf einen der nachfolgenden linken Button:
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I. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
168,07 € | 19 % | 200,00 € | |
(Standartberatung) | 294,11 € | 19 % | 350,00 € |
294,11 € | 19 % | 350,00 € |
II. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
| | 252,10 € | 19 % | 300,00 € |
252,10 € | 19 % | 300,00 € | |
294,12 € | 19 % | 350,00 € |
III. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
| | 294,12 € | 19 % | 350,00 € |
336,14 € | 19 % | 400,00 € | |
336,14 € | 19 % | 400,00 € |
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Die Erstberatung (1.Stufe) 200,00 € inkl. 19 % MwSt.
[Grobe Einschätzung zu einer bautechnischen Frage]
Fallbeispiel:
Ein Gastwirt aus der Kölner Innenstadt fragt an, ob ein Schallschutzgutachten mit ent-sprechenden Schallmessungen erstellt werden kann, da sich eine Anwohnerin über störende Geräusche aus der Gaststätte massiv beschwert. Die Begutachtung soll aus seiner Sicht schnell, d.h. zeitnah erfolgen. Man möchte sich tunlichst mit der Anwohnerin friedlich einigen und bauliche Lösungen finden.
So weit so gut. Es wird eine so genannte ERSTBERATUNG vereinbart.
Im Ortstermin der Erstberatung stellt sich dann folgendes heraus. Die baulichen Gegebenheiten stellen sich aus bautechnischer Sicht konstruktiv einfacher dar. Die Erstellung von eventuell sehr umfangreichen Schallschutzmaßnahmen ist hier nicht erforderlich.
Ein Installationsschacht zwischen beiden Einheiten verursacht eine SCHALLBRÜCKE. Durch einfache bauliche Maßnahmen kann die Schallbrücke beseitigt werden.
Flankierende Schallmessungen mit entsprechendem Kostenaufwand sind für den konkreten Fall nicht mehr erforderlich. -Ende Fallbeispiel-.
Dies ist selbstverständlich nicht übertragbar auf jeden Fall, zeigt aber auf, wo die Schnittstelle liegen kann.
Die Bausachverständigen des Büros Schütte, Kirchner und Partner sind Spezialisten für das Sachgebiet Schäden an Gebäuden und um die Klärung und Beratung von bautechnischen Fachfragen bemüht.
Im Beispielfall schießt man sprichwörtlich nicht mit Kanonen auf Spatzen, d.h. umfangreiche Messungen ergeben sich erst dann, wenn diese auch tatsächlich für den konkreten Fall erforderlich werden.
Es gibt selbstverständlich zahlreiche Bauschadensfälle bei Geräuschbeeinträchtigungen, die evt. nur oder ausschließlich mittels Schallmessungen lokalisiert und festgestellt werden können.
Es hängt also immer vom Einzelfall ab.
Dies muss der Sachverständige konkret am Ort erkennen!
Die Erstberatung kann jedoch zur ersten Problemklärung beitragen und weitere Schritte für den Auftraggeber darlegen.
Der praktisch denkende Bausachverständige für Schäden an Gebäuden ist daher stark gefordert, wenn es um eventuelle Erstmaßnahmen geht. Man sollte aber gerade im Vorfeld von unklaren oder strittigen Problemstellungen aus Sicht des Ratsuchenden vorsichtig überlegen und dann handeln.
Die Erstberatung kann eine Hilfestellung sein. In den meisten Fällen schließen sich jedoch weitere Schritte oder auch Messungen an.

Die Beauftragung zu einer Erstberatung erfolgt gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden. Wenn Sie also eine Frage zu einem technischen Problempunkt haben, so wählen Sie die Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Beauftragung zur Erstberatung
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Die örtliche Bauberatung (2.Stufe) 350,00 € inkl. 19 % MwSt.
[auch Bauabnahme]
geht über die reine Erstberatung weit hinaus.
Die örtliche Bauberatung, Bauabnahme von neu erstellten Bauleistungen oder Bauüberprüfung kann je nach konkretem Einzelfall folgende Leistungen beinhalten
oder auch nicht:
- bautechnische und gutachterliche Untersuchungen aller Art am Bauobjekt oder
- Prüfung von Abdichtungssystemen auf ihre Dichtigkeit oder
- Prüfung zum vorhandenen Wärmeschutz etc. pp.
- Messungen einfacher Art oder
- sonstige Messungen zu Bauteildicken, Abmessungen oder Toleranzen oder
- evt. Bauteilöffnungen durch freilegen, stemmen odgl. oder
Die Einzelprüfungen sind also objekt-, bzw. fallbezogen und werden vom Sachverständigen dergestalt örtlich festgelegt.
Obige Untersuchungen beziehen sich immer auf das konkrete Bauobjekt von Dachgeschoss bis Kellergeschoss, je nach Zugänglichkeit und freier Einsicht.
- Begehung im Objekt,
- Neubau oder Altbau,
- Kauf einer Immobilie oder Umbau,
- Nachbarstreit oder Mietstreitigkeiten,
- vor Ort, an der Baustelle
oder wo auch immer, einschließlich der An- und Abfahrtskosten.
Die örtliche BAUBERATUNG ist eine 1.Einschätzung aus bautechnischer Sicht, keine Begutachtung oder gar ein schriftliches Gutachten. Die Einschätzung beschränkt sich daher auch auf ein, zwei, drei oder maximal vier unterschiedlichen Problempunkten in üblicher Größenordnung, bzw. die Beratung ist auf eine Maximalzeit beschränkt . Weitere Punkte und Zeitintervalle dann nach Stundenaufwand in freier Vereinbarung.
Siehe hierzu nachfolgende PDF-Datei als Download.
Gegebenenfalls folgt die eigentliche Begutachtung, dann als zusätzlicher Auftrag, evt. auch mit dem Auftrag einer schriftlichen Stellungnahme. Das Ergebnis einer örtlichen Bauberatung ist u.a. die Einschätzung vorliegender Baumängel und die Vorüberlegung zur Verantwortlichkeit des Auftraggebers selbst oder gar Dritter.
Die Beauftragung zu einer Bauberatung erfolgt gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden.
Die Beauftragung zu einer örtlichen Bauberatung/Bauabnahme
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Kauf einer Immobilie (3.Stufe) 400,00 € inkl. 19 % MwSt.
Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkauf-entscheidung stellt sich für den potentiellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Die Bausachverständigen Schütte, Kirchner und Partner stehen hierfür zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen.
Alles nähere entnehmen Sie bitte folgendem Download.
Die Beauftragung zu einer Bauberatung erfolgt ebenfalls gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden.
Die Beauftragung zu einer Beratung im Zuge eines Immobilienkaufs
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Kauf einer Eigentumswohnung 300,00 € inkl. 19 % MwSt.
Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkauf-entscheidung stellt sich für den potentiellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Die Bausachverständigen Schütte, Kirchner und Partner stehen hierfür zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen.
Alles nähere entnehmen Sie bitte folgendem Download.
Die Beauftragung zu einer Bauberatung erfolgt ebenfalls gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden.
Die Beauftragung zu einer Beratung im Zuge eines Immobilienkaufs
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Kauf eines Reihenhauses 300,00 € inkl. 19 % MwSt.
Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkauf-entscheidung stellt sich für den potentiellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Die Bausachverständigen Schütte, Kirchner und Partner stehen hierfür zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen.
Alles nähere entnehmen Sie bitte folgendem Download.
Die Beauftragung zu einer Bauberatung erfolgt ebenfalls gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden.
Die Beauftragung zu einer Beratung im Zuge eines Reihenhauses
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Kauf eines Reihenendhauses
oder einer Doppelhaushälfte 350,00 € inkl. 19 % MwSt.
Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkauf-entscheidung stellt sich für den potentiellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Die Bausachverständigen Schütte, Kirchner und Partner stehen hierfür zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen.
Alles nähere entnehmen Sie bitte folgendem Download.
Die Beauftragung zu einer Bauberatung erfolgt ebenfalls gemäß nachfolgender Pdf-Datei zum downloaden.
Die Beauftragung zu einer Beratung im Zuge eines Reihenendhauses/Doppelh.
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Das Gutachten (4.Stufe)
Weitere gutachterliche Tätigkeiten erfolgen dann wie bei allen Sachverständigen zum Stundensatz und werden je nach erforderlichem Stundenaufwand berechnet. Eine im Vorfeld vereinbarte Pauschalierung des Honorars ist selten möglich, da Anzahl der Mängel, die Mangelhaftigkeit selbst und die Anzahl der Schäden dem Ratsuchenden fremd sind.
Anmerkung zu allen obigen Begutachtungen:
Die Begutachtung beinhaltet keine Wertermittlung der Bauimmobilie, bzw. eine überschlägige Verkehrswertermittlung oder eine mündliche "Circaschätzung des Objektwertes".
Für Wertermittlungen von Immobilien, d.h. bebauten und unbebauten Grundstücken stehen unsere Fachkollegen der Wertermittlung gerne zur Verfügung. Diese erreichen Sie ebenfalls über die IHK-Liste:
Tabellarische Übersicht (ohne schriftliche Ausarbeitung)
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I. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
168,07 € | 19 % | 200,00 € | |
| | 294,11 € | 19 % | 350,00 € |
294,11 € | 19 % | 350,00 € |
II. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
| | 252,10 € | 19 % | 300,00 € |
252,10 € | 19 % | 300,00 € | |
294,12 € | 19 % | 350,00 € |
III. Beratungen: | Nettopreis | Mehrwertsteuer | Gesamt |
| | 294,12 € | 19 % | 350,00 € |
336,14 € | 19 % | 400,00 € | |
336,14 € | 19 % | 400,00 € |
Gutachten
Tabellarische Übersicht (für zusätzliche schriftliche Ausarbeitung)
IV: Schriftliche Ausarbeitungen Gutachten | Stundensatz netto | Mehrwertsteuer | Stundensatz brutto |
Stundensatz , je nach Schwierigkeitsgrad unterschiedlich | auf Anfrage | 19 % | auf Anfrage |
Zusätzliche Ausarbeitungen zu I.-III. nach Individualabsprache.
Wir freuen uns auf Ihre werte Anfage per Email unter: info(at)sv-skp.de
*) Aus Sicherheitsgründen geben wir unsere E-Mail-Adresse nicht im gewohnten Format an.
Bitte ersetzen Sie das "(at)" durch das E-Mail-Zeichen "@".
Beauftragung per Download und unterschriebener postalischer Rücksendung oder Faxzustellung (Regelfall).
Stand: 11/2008.